HOCH

Die medizinische Untersuchung des Leichnams des Fürsten Wilhelm Heinrich von Nassau-Saarbrücken (6.3.1718–24.7.1768)

Text: Dieter Buhmann
Wissenschaftliche Bearbeitung: Dr. med. Dieter Buhmann, cand. med. Angelika Kuntz
Institut für Rechtsmedizin, Homburg Saar, 1996
Leiter: Prof. Dr. med. Jochen Wilske

Fotografien: Holger Summa, Institut für Anatomie, Homburg Saar

Webseite: Jan Selmer


Die Durchführung des Projektes erfolgte in Kooperation mit dem Staatlichen Konservatoramt des Saarlandes.

Knochenschema

Inhalt


1. Auffindesituation

Nach der Dokumentation der Fundsituation und der Freilegung des Leichnams von Sargdeckelteilen und Textilgewebe durch Frau Christel Bernard findet sich der Leichnam in Rückenlage in ausgestreckter Körperhaltung. Der Kopf ist mit einer Perücke bedeckt, die eine dunkel rötlich-blonde Haarfarbe aufweist. Die Haare sind im vorderen Haaransatzbereich zur Stirn in größere Locken gelegt (Abb. 1). Darunter sind lange Haare in dreizehn Reihen geknüpft, die glatt nach hinten gekämmt sind (Abb. 2). Die langen Haare der Perücke kleben zum Teil etwas fester aneinander. Das Ende der langen Haare liegt unter den oberen Brustwirbelkörpern und ist hier dicht beieinander gelegt.

Perücke
Abb. 1: Die Perücke von Fürst Wilhelm Heinrich.

Knüpfreihe
Abb. 2: Knüpfreihen der langen Haare der Perücke unter den Stirnlocken.

Das knöcherne Schädeldach ist mittels Sägeschnitt eröffnet, die Sägeschnittfläche erscheint dunkelbraun, Stufenbildungen an der Sägeschnittfläche sind nicht erkennbar. Die Stirn sowie die Jochbeine und der Unterkiefer weisen mumifizierte Weichteilreste auf. Von den Augenbrauen sind die Haare teilweise erhalten, außerdem finden sich noch vereinzelte kurze Barthaare am Kinn. Der Unterkiefer ist vom Schädel gelöst und liegt etwas weiter unterhalb der Schädelbasis der Halswirbelsäule auf. Alle zu Lebzeiten noch vorhanden gewesenen Zähne sind in ihren Zahnfächern.
Sie sind auf den äußeren (labialen und bukkalen) Seiten mit bräunlichen vertrockneten Weichteilresten teilweise bedeckt. Die freiliegenden Knochenteile haben eine schwärzliche Farbe.
Der Halswirbelsäule liegen das Zungenbein, der verknöcherte Kehlkopf und der verknöcherte Ringknorpel auf. Sie zeigen keine Zeichen einer Gewalteinwirkung zu Lebzeiten oder nach dem Tode. Sie sind von dunkelbrauner Farbe. Die Halswirbelsäule liegt gestreckt und die vorderen Wirbelkörperkanten haben zum Teil degenerative Veränderungen. Der 4. Halswirbelkörper hat auf der linken Seite eine lippenartige Ausziehung nach unten (Abb. 3). Im Gegensatz zum Schädel ist die Halswirbelsäule von hellbrauner Farbe.

Halswirbel
Abb. 3: Frontalansicht der Halswirbelsäule und des ersten Brustwirbels

Der linke Unterarm ist etwas abgewinkelt, das Ellbogengelenk liegt unter einem Teil eines der linken seitlichen Sargbretter. Die Speiche (Radius) und die Elle (Ulna) des linken Armes liegen nicht mehr im anatomischen Verbund. Die Knochen der linken Hand liegen über der linken Beckenschaufel und befinden sich nicht mehr in ihrer anatomischen Position zueinander. Der rechte Oberarmknochen (Humerus) liegt dem Brustkorb eng an. Die rechte Speiche und die rechte Elle fehlen. Knochen des rechten Handgelenkes, der Mittelhand und der Finger liegen im Bereich des Beckens. Sämtliche Armknochen haben eine schwarzbraune Farbe. Verfärbungen an den Fingerknochen und an der Elle und Speiche des linken Armes, die auf das Tragen eines Kupfer- oder Bronzeschmuckes hindeuten würden, lassen sich nicht nachweisen.
Die Brust- und Lendenwirbelkörper liegen achsengerecht zueinander unter einer dickeren Schicht schwärzlich-krümeligen Materials, welches von einer weiteren sehr dünnen schwarzen Schicht überdeckt ist. Hierbei kann es sich um ein Stoffgewebe handeln, welches durchsetzt ist mit Anteilen von menschlicher mumifizierter Haut. Reste von inneren Organen der Brustkorbhöhlen und der Bauchhöhle haben sich nicht erhalten. Nahtmaterial im Bereich der ehemaligen Bauchhaut im Sinne einer postmortalen Körpereröffnung und anschließendem Verschluß der Haut mittels einer Naht ist nicht nachweisbar.
Das Brustbein und die Rippen liegen regelrecht zueinander. Sie weisen keine Beschädigungen auf. Die Brust- und Lendenwirbelkörper haben eine hellbraune Farbe, die Rippen sind schwarzbraun und das Brustbein ist mittelbraun.
Die Darmbeine und das Kreuzbein sind mit einer dicken, schwärzlichen, krümeligen Substanz bedeckt, die sehr leicht ist. Dieses Material hält relativ fest zusammen und erst bei etwas stärkerem Druck zerfällt es in kleinste Partikel. Man gewinnt den Eindruck, daß es sich um Holzmehl handeln kann.
Beide Oberschenkelknochen (Femora) liegen ausgestreckt und die Hüftköpfe befinden sich in den Hüftpfannen. Die Kniescheiben liegen regelrecht auf den unteren Anteilen der Oberschenkelknochen. Das linke Schien- und Wadenbein sind im unteren Anteil in einem beigefarbenem Strumpf, der leicht heruntergezogen scheint. Er hat auf Höhe des Innenknöchels einen größeren Defekt, und das Sprungbein (Talus) liegt außerhalb des Strumpfes neben diesem Defekt. Die Knochen des linken Fußes scheinen nicht mehr im anatomischen Verbund zu liegen. Die Abbildungen 4 und 5 zeigen den linken Strumpf von der Fußinnenseite, die Abbildung 6 den rechten Strumpf von der Fußaußenseite.

Linker Strumpf
Abb. 4: Der linke Strumpf weist auf Höhe des Sprunggelenkes einen Defekt auf.

Detail linker Strumpf
Abb. 5: Detailansicht des linken Strumpfes.

Detail Rechter Strumpf
Abb. 6: Detailansicht des rechten Strumpfes auf Höhe des Knöchels.

Das rechte Wadenbeinköpfchen ist fest mit dem Schienbeinkopf seitlich verwachsen (Abb. 7). Die untere Hälfte des rechten Wadenbeins ist sehr brüchig und morsch in der Konsistenz, so daß es bei leichter Berührung zerbricht. Es ist von den langen Röhrenknochen am weitesten in Zerfall übergegangen. Die unteren Anteile des rechten Schien- und Wadenbeines stecken ebenfalls in einem beigefarbenen Strumpf. Auch beim rechten Fuß scheinen die Knochen sich nicht mehr in ihrer normalen anatomischen Lage zu befinden. Sämtliche Beinknochen sind von schwarzbrauner Farbe.

Wadenbeinkopf
Abb. 7: Verwachsung des rechten Wadenbeinköpfchens mit dem Schienbein.

Für weitere Untersuchungen wird das gesamte Skelett vorsichtig aus dem Sarg genommen. Die Fußknochen verbleiben in den Strümpfen. Für die Bergung der Strümpfe mit den Fußknochen wird ein dünner Karton unter den Strumpf geschoben, damit eine weitere Verschiebung der Knochen zueinander nicht möglich ist.
Alle Knochen sind relativ schwer durch eine erhebliche Feuchtigkeit, die sie in der Gruft aufgenommen haben, ebenso sind die Teile der Sargausstattung sehr feucht bis naß.

2. Bakteriologische Untersuchungen   [↑]

Vor der medizinischen Untersuchung wurden von vier Stellen mit einem sterilen Tupfer Abstriche genommen und in eine Nährlösung eingebracht (Stirnregion, Wangenregion, Brustregion und Stoff über der Brust). Die Proben wurden anschließend über mehrere Tage in üblicher Weise im Institut für Mikrobiologie und Hygiene der Univ. Klinik Homburg angezüchtet und untersucht. Bei allen vier Proben konnte ein Bakterien- oder Pilzwachstum nicht festgestellt werden.

3. Radiologische Untersuchungen   [↑]

Die Röntgenuntersuchungen des Skeletts werden mit dem Digiscan der Fa. Siemens in der Radiologischen Universitätsklinik, Abteilung Radiodiagnostik, Prof. Dr. B. Kramann, in Homburg/Saar durchgeführt. Mit dieser Technik ist es möglich, rechnergestützt auch kleinste knöcherne Strukturen sichtbar zu machen.

Röntgenansicht Schädelfront
Abb. 8: Röntgenbild des Schädels in der Frontalansicht

3.1. Schädel   [↑]

Die Röntgenaufnahme des Schädels zeigt, bis auf die Eröffnung des Schädeldaches post mortem, keine Zeichen von Gewalteinwirkungen oder Tumorbildungen (Abb. 8). Die Schädelbasis ist intakt, ebenso sind die Knochen des Mittelgesichtes ohne krankhafte Veränderungen. Die Stirnhöhlen und die Nasennebenhöhlen sind unauffällig.

Röntgenansicht Schädelseite
Abb. 9: Röntgenbild des Schädels in der seitlichen Aufnahme. Die Gelenkköpfchen des Unterkiefers sind unauffällig. Die Sägeschnittfläche stellt sich als Doppellinie dar. In den Haaren der Perücke sind drei Metallteile eingearbeitet. Die schattengebende Substanz am Hinterhaupt rührt von einer gelben Substanz her, mit der die Perücke angeheftet ist.

3.2. Unterkiefer   [↑]

Der Unterkiefer zeigt keine alte Frakturen und Tumorbildungen. Die Gelenkflächen der Kieferköpfchen sind unauffällig (Abb. 9).

3.3. Wirbelsäule   [↑]

Die Halswirbelsäule zeigt entlang des vorderen Längsbandes deutliche degenerative Veränderungen, hiervon sind insbesondere die Halswirbelkörper 4, 5 und 6 betroffen. Der 7. Halswirbelkörper ist an der Vorderkante zum 1. Brustwirbelkörper hin als kleine Knochenlippe ausgezogen (Abb. 10). Die kleinen Gelenkflächen der Halswirbelkörper sind annähernd frei von degenerativen Veränderungen. Die Öffnungen für die Nackenarterien zeigen seitengleiche Durchmesser ohne Zwischenstegbildungen.

Halswirbelsäule
Abb. 10: Seitliche Röntgenaufnahme der Halswirbelsäule.

Die Brustwirbelsäule weist in der Seitenaufnahme geringe degenerative Veränderungen auf, bezogen auf den 4. und 5. Brustwirbelkörper. Die Brustwirbelkörper 5 bis 12 zeigen jeweils annähernd in Wirbelkörpermitte geringe Gefügeaufhellungen, wie bei beginnendem Knochenschwund (Osteoporose, Abb. 11).

Brustwirbelsäule
Abb. 11: Seitliche Röntgenaufnahme der Brustwirbelsäule.

Die Dornfortsätze weisen keinerlei Zeichen alter Frakturen oder krankhafte Veränderungen auf. Die Lendenwirbelsäule ist überwiegend frei von degenerativen Erkrankungen. Der 5. Lendenwirbelkörper zeigt keine Verwachsungen zum Kreuzbein. Der gesamte Rückenmarkskanal der Wirbelsäule ist unauffällig.

3.4. Brustkorb   [↑]

Die Rippen sind sämtlich frei von Zeichen alter Frakturen oder Geschwulstumwandlungen. Die Ansatzstellen zum jeweiligen Rippenknorpel sind teilweise etwas länglich ausgezogen. Sie zeigen keine Zeichen einer Durchtrennung, wie man sie bei der Eröffnung des Brustkorbes im Rahmen von Leichenöffnungen typischerweise findet, dieses gilt auch für das Brustbein. Es hat einen anatomisch regelrechten Aufbau. Sämtliche Teile des Brustbeines sind miteinander knöchern verwachsen. Die Gelenkflächen zu den Schlüsselbeinen sind mit arthrotischen Ausziehungen versehen. Die Schlüsselbeine sind frei von alten und frischen Brüchen, sie sind relativ zierlich ausgebildet und der Ansatz zum großen Kopfwendemuskel ist geringfügig ausgezogen. Die Schulterblätter sind, bis auf kleine Anteile der inneren Ränder, frei von Beschädigungen und krankhaften Veränderungen.

3.5. Obere Extremitäten   [↑]

Die Oberarme zeigen röntgenologisch eine normale Knochenstruktur, die Knochennarben der ehemaligen Wachstumsfugen an den Oberarmköpfen sind noch deutlich als Verdichtungen zu erkennen. Alle Gelenkflächen sind frei von arthrotischen Veränderungen. Gleiches gilt auch für die Speiche und die Elle des linken Armes. Von der linken Hand sind die vier großen Handgelenksknochen vorhanden sowie sämtliche Mittelhandknochen und der Grundstrahl des Daumens. Die Knochen von Zeige- und Ringfinger sind ebenso vollständig vorhanden und vom Kleinfinger die beiden körperfernen Glieder. Die übrigen Handknochen fehlen. An allen Handknochen liegen keine krankhaften Veränderungen vor.
Bei der rechten Hand liegen ebenfalls die vier größeren Handgelenksknochen vor sowie die Mittelhandknochen von Zeige-, Mittel- und Ringfinger. Vom Kleinfinger ist lediglich das Endglied vorhanden, vom Daumen das Grund- und Endglied. Alle anderen Handknochen fehlen. Sämtliche Fingerknochen sind frei von krankhaften Veränderungen.

3.6. Becken   [↑]

Die Darmbeine sind typisch männlich ausgebildet (Symphysenwinkel, Form des Foramen obturatum, Gelenkfläche zum Os sacrum). Ihnen haften noch Reste von mumifiziertem Weichteilgewebe an. Das Kreuzbein ist männlich ausgebildet. Der Rückenmarkskanal ist anatomisch regelrecht. Krankhafte Veränderungen oder Zeichen von Gewalteinwirkungen lassen sich an den Beckenknochen nicht feststellen.

3.7. Untere Extremitäten   [↑]

Die Oberschenkelknochen haben eine anatomisch regelrechte Struktur. Das Bälkchenwerk (Spongiosa) zeigt eine kräftige Ausbildung, entsprechend einer ständigen Druckbelastung zu Lebzeiten. Die Knochennarben der ehemaligen Wachstumsfugen sind als dichte Linie in den Oberschenkelköpfen deutlich erkennbar. Arthrotische Veränderungen der Hüftköpfe sind nicht gegeben. Am rechten Oberschenkel findet sich innenseitig auf der Gelenkfläche zum Schienbeinkopf eine kleine arthrosebedingte Knochenrandleiste.

Röntgenbild des rechten Unterschenkels Abb. 12: Röntgenbild des rechten Unterschenkels. Im unteren Drittel ist eine Knochenverdichtung durch Wachstumsstillstand erkennbar, das Wadenbeinköpfchen ist mit dem Schienbein verwachsen.

Die Knochenstrukturen des linken Schienbeines sind in der äußeren Knochenschicht und im Bälkchenwerk entsprechend den anatomischen Gegebenheiten ausgebildet. Im Übergangsbereich vom mittleren zum unteren Drittel findet sich bei beiden Schienbeinen eine knochendichte, waagerecht verlaufende Linie, (sog. Harris-Linie, Abb. 12).
Sie entsteht bei einem Stillstand des Knochenwachstums während der körperlichen Entwicklung im frühen Lebensalter, hervorgerufen durch eine längerzeitige Streßsituation für den Körper. Die Hauptursachen hierfür sind Nahrungsmangel oder Erkrankungen über längere Zeit. Auch physische Belastungen können zu vergleichbaren Befunden führen. Der Abstand der Linie zur Mitte des Schienbeines weist auf das 3. - 4. Lebensjahr hin, in der Fürst Wilhelm Heinrich eine derartige Streßsituation erlebt hat. Das linke Wadenbein ist frei von Zeichen krankhafter Veränderungen. Bei der röntgenologischen Darstellung des rechten Schienbeines findet sich eine knöcherne Verwachsungszone zum Wadenbeinköpfchen hin (Abb. 12 ), als Folge einer traumatischen Schädigung des Wadenbeinköpfchens. Das rechte Schienbein ist ansonsten frei von degenerativen Veränderungen und Geschwulstumwandlungen.

Linker Fuß
Abb. 13: Röntgenbild des linken Fußes

Die Fußknochen werden jeweils in den Strümpfen belassen und ohne weitere Veränderungen der Knochenlage zueinander geröntgt. Hierbei stellen sich die Knochen des linken Fußes in ihrer Lage zueinander vielfach verlagert dar (Abb. 13).

Rechter Fuß
Abb. 14: Röntgenbild des rechten Fußes

Die Knochenstrukturen sind frei von krankhaften Veränderungen. Beide Sesambeine des Mittelfußknochens der Großzehe haben sich erhalten. Die Knochen des rechten Fußes liegen in ihrer anatomischen Ausrichtung überwiegend noch regelrecht, lediglich die Zehenglieder sind gegeneinander in größerem Ausmaß verlagert (Abb. 14).
Die beiden Sesambeine des Mittelfußstrahles der Großzehe liegen in ihrer achsengerechten Position. Krankhafte Veränderungen liegen an allen Fußknochen nicht vor. Auf der Röntgenaufnahme des rechten Fußes läßt sich die fragmentarische Zerfallssituation des unteren Drittels des Wadenbeines gut erkennen. Beide Strümpfe ergeben einen ganz schwachen Röntgenkontrast, der auf der digital aufgearbeiteten Röntgenaufnahme erkennbar wird. Auf der Normalröntgenaufnahme ist das Gewebe der Strümpfe nicht sichtbar.

4. Knochenmaße   [↑]

Bei den Einzelknochen können folgende Längen ermittelt werden:

links rechts
Oberarm (Humerus) 33 cm 33 cm
Speiche (Radius) 25 cm fehlt
Elle (Ulna) 26,5 cm fehlt
Oberschenkel (Femur) 46 cm 46 cm
Schienbein (Tibia) 37,2 cm 37,2 cm
Wadenbein (Fibula) 37 cm 37 cm
Schlüsselbein (Clavicula) 14 cm 14 cm

Brustbein (Sternum) Länge 11,6 cm Breite des Manubriums 7 cm
Schulterblätter (Scapulae) Länge 15,5 cm Breite 9,6 cm

Die Berechnung der Körpergröße mit den Längen der Röhrenknochen erfolgt nach den Formeln nach HUNGER und LEOPOLD (1978). Diese Berechnungsart wurde gewählt, um die Körpergröße mit früheren Untersuchungen von archäologisch geborgenen Skelettserien aus dem Saarland zu ermöglichen. Die berechnete Körpergröße beträgt 162,2 cm +/- 2,87 cm. Diese Größe steht in Einklang mit den Worten des Försters Bühler, der Fürst Wilhelm Heinrich persönlich gekannt hatte. Er sagte, daß er von Statur "klein ... gewesen ist" (zitiert nach H.-W. Hermann 1968).

5. Weitere Untersuchungsvorhaben   [↑]

In einer ersten Untersuchung wurden zeitgenössische Gemälde Wilhelm Heinrichs mittels der Videomischbildtechnik nach Helmer auf ihre Genauigkeit der Gesichtsdarstellung überprüft. Hierbei fanden sich bei zwei Gemälden hohe Grade der Übereinstimmung, zwei Gemälde hingegen könnten evtl. seinen Sohn Ludwig zeigen. Diese Ergebnisse werden zur Zeit weiter überprüft. Ein gesonderter Bericht ist in Vorbereitung.

6. Danksagung:   [↑]

Für die großzügige Unterstützung bei der Durchführung der medizinischen Untersuchungen gilt unser besonderer Dank
Herrn Prof. Dr. med. J. WILSKE, Leiter des Instituts für Rechtsmedizin, Herrn Prof.em. Dr. med. H.-J. WAGNER, ehem. Direktor des Instituts für Rechtsmedizin, Frau cand. med. Jacqueline WAGNER, Frau Ruth KLINGLER, Institut für Rechtsmedizin, Herrn Stefan BREGEL, Institut für Rechtsmedizin,
Herrn Prof. Dr. med. B. KRAMANN, Direktor der Abteilung für Radiodiagnostik, Frau Birgitt Steinacker, Abteilung für Radiodiagnostik,
Herrn Oberarzt Dr. LANDAU, Abteilung für Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie,
Herrn Prof. Dr. med. E. MESTRES, Institut für Anatomie, Herrn Norbert PÜTZ, Institut für Anatomie (REM),
Herrn KLOTZ, Institut für Med. Mikrobiologie und Hygiene. (alle Universität des Saarlandes, Homburg).

7. Literaturverzeichnis zu den medizinischen und zahnmedizinischen Untersuchungen   [↑]

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